§ 18 Gegenstand des Verfahrens — UbG
Über die Zulässigkeit der Unterbringung des Patienten in den Fällen der §§ 10 und 11 hat das Gericht nach Prüfung der Voraussetzungen der Unterbringung zu entscheiden.
…zu erläutern. Schließlich sind auch die Anordnung der Verständigungspflicht des Gerichtes durch den Abteilungsleister in § 17 UbG ("Wird eine Person ....") sowie § 18 UbG betreffend den Gegenstand des Verfahrens ("Über die Zulässigkeit der Unterbringung des Kranken ....") vom Gesetzgeber ausdrücklich und bewußt personenbezogen gefaßt. Dadurch soll gewährleistet werden, daß der…
…Erstgericht aufgrund des Antrags des Patienten vom 26. 3. 2009 entgegen seiner in seinem Schreiben vom 3. 4. 2009 vertretenen Rechtsansicht ein Unterbringungsverfahren gemäß § 18 UbG durchzuführen hat, in dem zu prüfen sein wird, ob die Unterbringung des Patienten in der Zeit vom 4. 6. bis zum 8. 6. 2007 zulässig…
…die Zulässigkeit einer solchen Beschränkung unverzüglich zu entscheiden. Für den Umfang dieser Überprüfungsbefugnis gelten dieselben Kriterien wie bei der Überprüfung der Zulässigkeit der Unterbringung (§ 18 UbG) an sich. Wie der Oberste Gerichtshof zuletzt in der E vom 27. April 2006 6 Ob 48/06m erkannte, ist hiebei nach der jüngeren Rsp…
…des Erstgerichts gemäß § 17 UbG durch die Krankenanstalt tangiert oder auch den vom gerichtlichen Unterbringungsverfahren gedeckten Zeitraum erfasst: 5.1. Das Gericht entscheidet gemäß § 18 UbG über die Zulässigkeit der Unterbringung. Nach Kopetzki (Grundriss Rz 307, 308/1) ist Gegenstand des Verfahrens die Prüfung der Voraussetzungen der Unterbringung und die Entscheidung…
…§§ 33 ff iVm § 38 UbG offen stehe, während bei den „untergebrachten“ Gefangenen immer auch ein amtswegiges Unterbringungsverfahren nach §§ 18 ff UbG durchzuführen sei und überdies noch die Vertretungsbefugnis des Patientenanwalts bestehe. Kopetzki hält – unter Hinweis auf die Entscheidung 6 Ob 229/97i – auch die…
…Patientenanwältin Dr. Erna H***** angerufene Rekursgericht hob diesen Beschluß auf und trug dem Erstgericht die Durchführung eines Verfahrens über die Zulässigkeit der Unterbringung (§§ 18 ff UbG) auf. Das Rekursgericht vertrat die Ansicht, die Entscheidung des Erstgerichtes sei so zu verstehen, daß es sich lediglich um eine Teilentscheidung nach § 33 Abs…
…1 bis 3, sowie 8 bis 12, 33, und 35 bis 37 des Bundesgesetzes vom 1. März 1990 über die Unterbringung psychisch Kranker in Krankenanstalten (Unterbringungsgesetz - UbG), BGBl. Nr. 155/1990 idgF lauten wie folgt: "Schutz der Persönlichkeitsrechte §1. (1) Die Persönlichkeitsrechte psychisch Kranker, die in eine Krankenanstalt aufgenommen werden, sind…
…Unterbringungsrechts war der Ausbau des Rechtsschutzes für jene Patienten, die im Rahmen stationärer psychiatrischer Einrichtungen Beschränkungen ihrer Rechte unterworfen werden. Allgemeines Ziel der Regelungen des Unterbringungsgesetzes (UbG) ist es, derartige Beschränkungen nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß zur Abwehr schwerwiegender Gefahren zuzulassen, erforderliche Beschränkungen einer wirksamen (gerichtlichen) Kontrolle zu unterwerfen sowie rechtswidrige Unterbringungen…
…aufgehoben worden sei. Dem Rekurs fehle aber die Beschwer. Die materiellen Voraussetzungen der Unterbringung seien nicht strittig. Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens nach den §§ 18 ff UbG sei lediglich die Zulässigkeit der weiteren Unterbringung des Kranken, nicht aber die Frage, ob der Aufnahmevorgang ordnungsgemäß gewesen sei. Letztere Frage falle nicht in die…
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