Rückverweise
(1) Bei Änderungen von Projekten, die sich nachteilig auf das Wohlergehen der Tiere auswirken können, ist ein neuer Antrag gemäß § 26 Abs. 2 bei der zuständigen Behörde einzubringen.
(2) Die zuständige Behörde kann die Genehmigung widerrufen, wenn das Projekt nicht gemäß der Genehmigung durchgeführt wird und dem Mangel nicht innerhalb einer von der Behörde gesetzten Frist abgeholfen wird.
(3) Dabei darf der Widerruf der Genehmigung keine nachteiligen Auswirkungen auf das Wohlergehen der Tiere haben, die in dem Projekt verwendet werden oder verwendet werden sollen.
TVSV 2013 · Tierversuchsstatistik-Verordnung 2013
§ 6 Umfang der fünfjährlichen Berichtspflicht
…Struktur und Tätigkeit von Tierschutzgremien gemäß § 21 TVG 2012 ergriffen wurden, j) die Gründe für den Widerruf von Projektgenehmigungen gemäß § 28 TVG 2012 in zusammenfassender Form für den Berichtszeitraum und k) die Art der Verstöße gemäß § 39 TVG 2012 sowie die eingeleiteten rechtlichen und administrativen…