Im Falle von Beförderungen im Inland oder aus dem Inland in einen benachbarten Mitgliedstaat der Europäischen Union können Straßentransportmittel, für die Erleichterungen gemäß Art. 18 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 gestattet sind, verwendet werden, wenn sichergestellt ist, dass der letzte Bestimmungsort in maximal zehn Stunden erreicht werden kann.
Rückverweise
Tatbestände des Tiertransportgesetzes, für die durch Organstrafverfügung eine Geldstrafe eingehoben werden darf
§ 2 Tatbestände
…TTG 2007) nicht entsprechend mit Wasser und/oder Futter versorgt, oder 2. eine unzulässigerweise oder in unzulässigem Ausmaß vorgenommene Überschreitung der in § 19 TTG 2007 festgelegten nationalen Höchstbeförderungsdauer für innerstaatliche Transporte bei der Durchführung, Veranlassung oder Organisation einer Tierbeförderung (§ 21 Abs. 1 Z 26 TTG…
TTG 2007 · Tiertransportgesetz 2007
§ 21 Strafbestimmungen
…4 der genannten Verordnung vorliegt oder 18. als Tierhalter nicht die Bestimmungen des Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 einhält oder 19. als Betreiber von Sammelstellen nicht die Bestimmungen des Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 einhält oder 20. entgegen den Bestimmungen des…