Anl. 2
In Kraft seit 01. September 2022
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Russische Föderation
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Rückverweise
TTG 2007 · Tiertransportgesetz 2007
§ 20a Besondere Regelungen für Transporte bestimmter Tiere zu wirtschaftlichen Zwecken
…bis zu einem Alter von vier Wochen nur dann gegeben, wenn im abgebenden Tierbestand eine gute Kälbergesundheit im Rahmen einer regelmäßigen tierärztlichen Bestandsbetreuung gegeben ist. (2) Unbeschadet von Abs. 1 dürfen Kälber, Lämmer, Kitze (Zickel), Fohlen und Ferkel auch bis zu einem Alter von drei Wochen innerbetrieblich, sowie von und…