§ 1a Umsetzung und Durchführung von EURecht
In Kraft seit 01. September 2022
Up-to-date
Dieses Bundesgesetz dient ferner der Umsetzung und Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Union, die den Geltungsbereich dieses Gesetzes betreffen und in der Anlage genannt werden.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden