§ 1a Umsetzung und Durchführung von EU Recht
In Kraft seit 01. September 2022
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TSchG
Gliederung
1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
§ 1a Umsetzung und Durchführung von EU Recht
Dieses Bundesgesetz dient ferner der Umsetzung und Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Union, die den Geltungsbereich dieses Gesetzes betreffen und in der Anlage genannt werden.
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