§ 13 Auswirkungen des Rücktritts auf akzessorische Verträge
In Kraft seit 23. Februar 2011
Up-to-date
Tritt der Verbraucher gemäß §§ 8 ff von einem Teilzeitnutzungs- oder Nutzungsvergünstigungsvertrag zurück, so gilt der Rücktritt auch für einen von ihm abgeschlossenen Tauschsystemvertrag oder sonstigen akzessorischen Vertrag.
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