§ 22 Frequenznutzung
In Kraft seit 01. November 2021
Up-to-date
§ 22 Frequenznutzung — TKG 2021
Aus der Zuteilung von Frequenznutzungsrechten kann kein Besitzrecht auf bestimmte Frequenzen abgeleitet werden. Es wird ausschließlich das Recht zur Nutzung bestimmter Frequenzen eingeräumt.
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