§ 115 Nutzung
In Kraft seit 01. November 2021
Up-to-date
§ 115 Nutzung — TKG 2021
(1) Aus der Zuteilung von Kommunikationsparametern kann kein Recht auf bestimmte Kommunikationsparameter erwachsen. Es wird ausschließlich das Recht zur Nutzung von Kommunikationsparametern eingeräumt.
(2) Kommunikationsparameter, für die kein ordnungsgemäßes Nutzungsrecht besteht, dürfen nicht verwendet werden.
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