§ 81 Verweisungen
In Kraft seit 01. Juli 2024
Up-to-date
TGG 2024
Gliederung
8. Hauptstück Schlussbestimmungen
§ 81 Verweisungen
Rückverweise
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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