BundesrechtBundesgesetzeTiergesundheitsgesetz 20244. Hauptstück Bekämpfung von Tierseuchen2. Abschnitt Vorgehen bei Verdacht und Ausbruch von Tierseuchen§ 42

§ 42Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Seuchenfall

In Kraft seit 01. Juli 2024
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