§ 78 Beschlussfassung
In Kraft seit 15. August 2012
Up-to-date
§ 78 Beschlussfassung — TÄKamG
Die Beratungen und Abstimmungen des Disziplinarsenats erfolgen in geheimer Sitzung. Bei der Beratung und Abstimmung dürfen nur die Mitglieder des Disziplinarsenats anwesend sein.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden