§ 10 Reisekosten
In Kraft seit 01. Januar 2011
Up-to-date
TAG
Gliederung
Abschnitt 2 Rechte und Pflichten des Mitgliedes
§ 10 Reisekosten
Rückverweise
Die Kosten einer Reise, die das Mitglied während der Vertragszeit in Ausübung seiner Arbeitspflicht unternimmt, hat einschließlich der angemessenen Verpflegungskosten der/die Theaterunternehmer/in zu bestreiten.
Keine Ergebnisse gefunden