§ 10 Reisekosten
In Kraft seit 01. Januar 2011
Up-to-date
Die Kosten einer Reise, die das Mitglied während der Vertragszeit in Ausübung seiner Arbeitspflicht unternimmt, hat einschließlich der angemessenen Verpflegungskosten der/die Theaterunternehmer/in zu bestreiten.
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