Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen ist für das ganze Bundesgebiet Träger der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem GSVG, der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung nach dem BSVG und dem FSVG sowie der Unfallversicherung nach § 28 Z 2 ASVG. Sitz der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen ist in Wien.
Rückverweise
ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 24 Träger der Unfallversicherung
…Rahmen ihrer im § 28 bezeichneten sachlichen Zuständigkeit: 1. die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt mit dem Sitz in Wien; 2. die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (§ 3 SVSG) mit dem Sitz in Wien. (2) Die Träger der Unfallversicherung nach Abs. 1 führen die Unfallversicherung nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes durch. (3) Die…