§ 16 Arten der Verwaltungskörper
In Kraft seit 01. Januar 2020
Up-to-date
§ 16 Arten der Verwaltungskörper — SVSG
Die Verwaltungskörper des Versicherungsträgers sind
1. der Verwaltungsrat,
2. die Hauptversammlung und
3. die Landesstellenausschüsse.
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