BundesrechtBundesgesetzeStrafvollzugsgesetzDRITTER TEIL Vollzug der FreiheitsstrafenZweiter Abschnitt GRUNDSÄTZE DES STRAFVOLLZUGESAchter Unterabschnitt Verkehr mit der Außenwelt§ 97

§ 97Vernehmungen

In Kraft seit 25. Mai 2018
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