§ 154 Besonderheiten des Strafvollzuges
In Kraft seit 01. Januar 1994
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StVG
Gliederung
DRITTER TEIL Vollzug der Freiheitsstrafen
Vierter Abschnitt VOLLZUG VON FREIHEITSSTRAFEN, DEREN STRAFZEIT ACHTZEHN MONATE NICHT ÜBERSTEIGT
§ 154 Besonderheiten des Strafvollzuges
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