§ 123 Differenzierung
In Kraft seit 01. Januar 1970
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§ 123 Differenzierung — StVG
Innerhalb des durch die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes geschaffenen Rahmens sind unterschiedliche Formen des Strafvollzuges zu entwickeln, die geeignet sind, die Erreichung der Zwecke des Strafvollzuges (§ 20) zu fördern.
§ 123 StVG · StVG · Strafvollzugsgesetz
§ 123 Differenzierung
…Zwölfter Unterabschnitt Formen des Strafvollzuges § 123. Innerhalb des durch die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes geschaffenen Rahmens sind unterschiedliche Formen des Strafvollzuges zu entwickeln, die geeignet sind, die Erreichung der Zwecke des Strafvollzuges…
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