§ 64 Zuweisung der Förderungsmittel
In Kraft seit 17. Mai 2018
Up-to-date
Die Zuweisung der Förderungsmittel erfolgt gemeinsam mit den Mitteln für Leistungsstipendien (§ 58) durch Verordnung der Bundesministerin oder des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
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