Anl. 1 — StudFG
Rückverweise
(Anm.: als PDF dokumentiert)
Anhänge
§ 40 StudFG · StudFG · Studienförderungsgesetz 1992
§ 40 Nachweispflichten
…1) Personen, deren Einkommen zur Ermittlung der sozialen Bedürftigkeit nachzuweisen ist, haben dem Beihilfenwerber die erforderlichen Nachweise zur Verfügung zu stellen oder auf Verlangen den im…