BundesrechtBundesgesetzeStrahlenschutzgesetz 20202. Teil Geplante Expositionssituationen3. Hauptstück Nicht als Tätigkeiten geltende strahlenschutzrelevante Betätigungen2. Abschnitt Berufliche Exposition durch kosmische Strahlung§ 88

§ 88Strahlenschutzmaßnahmen in der Luftfahrt

In Kraft seit 01. August 2020
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