BundesrechtBundesgesetzeStrahlenschutzgesetz 20202. Teil Geplante Expositionssituationen3. Hauptstück Nicht als Tätigkeiten geltende strahlenschutzrelevante Betätigungen1. Abschnitt Erhöhte Radonexposition am Arbeitsplatz§ 84

§ 84Maßnahmen zum Schutz vor Radon, Radonschutzbeauftragte

In Kraft seit 01. August 2020
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