§ 82 Verordnungsermächtigung
In Kraft seit 01. August 2020
Up-to-date
StrSchG 2020
Gliederung
2. Teil Geplante Expositionssituationen
2. Hauptstück Externe Arbeitskräfte
§ 82 Verordnungsermächtigung
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ermächtigt, mit Verordnung weitere Bestimmungen zum Schutz externer Arbeitskräfte sowie Bestimmungen zum Inhalt des Strahlenschutzpasses festzulegen.
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