BundesrechtBundesgesetzeStrahlenschutzgesetz 20202. Teil Geplante Expositionssituationen1. Hauptstück Tätigkeiten19. Abschnitt Strahlenschutz im militärischen Bereich§ 74

§ 74Ausnahmen von der Bewilligungs- und Meldepflicht sowie der Meldepflicht an das Zentrale Quellenregister

In Kraft seit 01. August 2020
Up-to-date