BundesrechtBundesgesetzeStrahlenschutzgesetz 20202. Teil Geplante Expositionssituationen1. Hauptstück Tätigkeiten7. Abschnitt Anwendung ionisierender Strahlung in der Medizin und der Veterinärmedizin§ 41

§ 41Melde- und Verbreitungssystem für unfallbedingte medizinische Expositionen und unbeabsichtigte Expositionen

In Kraft seit 01. August 2020
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