BundesrechtBundesgesetzeStrahlenschutzgesetz 20202. Teil Geplante Expositionssituationen1. Hauptstück Tätigkeiten3. Abschnitt Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien§ 25

§ 25Ermittlung der Aktivitätskonzentration von Ableitungen und Dosisabschätzung für die Bevölkerung durch Ableitungen

In Kraft seit 01. August 2020
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