BundesrechtBundesgesetzeStrahlenschutzgesetz 20202. Teil Geplante Expositionssituationen1. Hauptstück Tätigkeiten3. Abschnitt Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien§ 24

§ 24Dosisabschätzung für tätig werdende Personen

In Kraft seit 01. August 2020
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