§ 145 Verordnungsermächtigung
In Kraft seit 01. August 2020
Up-to-date
StrSchG 2020
Gliederung
5. Teil Expositionssituationsübergreifende Bestimmungen
5. Hauptstück Entsorgung von radioaktiven Abfällen
§ 145 Verordnungsermächtigung
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ermächtigt, mit Verordnung Bestimmungen zur sicheren Handhabung von radioaktiven Abfällen vor deren Beseitigung und für die Abgabe von radioaktiven Abfällen festzulegen.
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