§ 135 Zentrales Störfallregister
In Kraft seit 01. August 2020
Up-to-date
StrSchG 2020
Gliederung
5. Teil Expositionssituationsübergreifende Bestimmungen
3. Hauptstück Zentrale Strahlenschutzregister, Strahlenschutzpass
§ 135 Zentrales Störfallregister
Im Zentralen Störfallregister sind Daten über signifikante Ereignisse, die auf der International Nuclear and Radiological Event Scale der Internationalen Atomenergieorganisation mit Stufe 1 oder höher zu bewerten sind, zu sammeln und zu speichern.
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