§ 134 Zentrales Quellenregister
In Kraft seit 01. August 2020
Up-to-date
StrSchG 2020
Gliederung
5. Teil Expositionssituationsübergreifende Bestimmungen
3. Hauptstück Zentrale Strahlenschutzregister, Strahlenschutzpass
§ 134 Zentrales Quellenregister
Im Zentralen Quellenregister sind Daten über
1. umschlossene radioaktive Quellen im Zusammenhang mit gemäß den §§ 16 oder 17 bewilligten Tätigkeiten,
2. umschlossene radioaktive Quellen, die in gemäß § 33 bauartzugelassenen Geräten enthalten sind,
3. den Fund von umschlossenen radioaktiven Quellen gemäß § 138 Abs. 3 Z 3 sowie
4. das Inverkehrbringen, den Bezug, die Weitergabe sowie die Verbringung von gemäß § 33 bauartzugelassenen Geräten
zu sammeln, zu speichern und bereitzustellen.
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