§ 117 Verordnungsermächtigung
In Kraft seit 01. August 2020
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Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ermächtigt, mit Verordnung nähere Bestimmungen festzulegen hinsichtlich
1. der Aus- und Fortbildung von Notfalleinsatzkräften sowie
2. der Dosisermittlung gemäß § 115 Abs. 1 sowie Aufzeichnungen darüber.
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