§ 10 Altersbegrenzung für strahlenexponierte Arbeitskräfte
In Kraft seit 01. August 2020
Up-to-date
StrSchG 2020
Gliederung
1. Teil Übergeordnete Bestimmungen
2. Hauptstück Strahlenschutzsystem
3. Abschnitt Dosisbegrenzung
§ 10 Altersbegrenzung für strahlenexponierte Arbeitskräfte
Personen unter 18 Jahren dürfen mit keiner Arbeit beauftragt werden, die sie zu strahlenexponierten Arbeitskräften macht. Davon ausgenommen sind Personen zwischen 16 und 18 Jahren, deren Ausbildung oder Studium es erfordert, mit Strahlenquellen zu arbeiten.
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