§ 102 Maßnahmenkatalog
In Kraft seit 01. August 2020
Up-to-date
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat unter Einbeziehung von Interessenträgern als Grundlage für die Festlegung von Schutz- und Sanierungsmaßnahmen in der Spätphase einen Maßnahmenkatalog für verschiedene Arten von radiologischen Notfällen auszuarbeiten und bei Bedarf zu aktualisieren.
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