Soldat im Sinne dieses Gesetzes ist jeder Angehörige des Präsenzstandes des Bundesheeres.
Rückverweise
…Soldaten (zum Begriff § 1 Abs 3 WG 2001; Schwab in WK 2 MilStG § 2 Rz 1; Jerabek , WK StPO § 499 Rz 1 f) dessen (militärischen) Disziplinarvorgesetzten anzuzeigen. Letztgenanntem sind auch nach rechtskräftiger Beendigung des Strafverfahrens (durch Gericht oder Staatsanwaltschaft) die Akten zur Einsicht…