StPO
Gliederung
5. TEIL Besondere Verfahren
22. Hauptstück Verfahren vor dem Bezirksgericht
1. Abschnitt Hauptverfahren
§ 456
In Privatanklagesachen ist die Öffentlichkeit auch auszuschließen, wenn der Ankläger einem darauf gerichteten Antrag des Angeklagten nicht entgegen tritt.
§ 451 StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 451
…und sind alle Beweismittel für die Anklage und Verteidigung zur Hand, so kann der Richter mit Zustimmung des Angeklagten sogleich die Verhandlung vornehmen ( § 456 ) und das Urteil fällen. (Anm.: Abs. 4 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2007)…
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