In Privatanklagesachen ist die Öffentlichkeit auch auszuschließen, wenn der Ankläger einem darauf gerichteten Antrag des Angeklagten nicht entgegen tritt.
Rückverweise
StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 451
…und sind alle Beweismittel für die Anklage und Verteidigung zur Hand, so kann der Richter mit Zustimmung des Angeklagten sogleich die Verhandlung vornehmen (§ 456) und das Urteil fällen. (Anm.: Abs. 4 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2007)…