Hat der Angeklagte während der Hauptverhandlung eine strafbare Handlung begangen, so sind die Bestimmungen des § 263 voll anzuwenden.
Rückverweise
…AZ 15 E Vr 811/98 des Landesgerichtes Korneuburg. Gemäß § 263 Abs 2 StPO hat die geltend gemachte Rechtsfolge (abgesehen vom Fall des § 279 StPO) zur Voraussetzung, dass der Angeklagte in der Hauptverhandlung noch einer anderen Tat beschuldigt wird, als wegen der er angeklagt ist. Gegenstand des gegen Siegfried G…
…einer Geldstrafe im Betrage von S 1.000,- (im Nichteinbringlichkeitsfalle 48 Stunden Arrest) verurteilt wird. Beide Urteile stehen mit dem Gesetz nicht im Einklang. Nach § 279 StPO finden die Bestimmungen des § 263 volle Anwendung, wenn der Angeklagte während der Hauptverhandlung eine strafbare Handlung begangen hat. Nach § 263 StPO kann der…