Beteiligte des Hauptverfahrens sind neben der Staatsanwaltschaft (§ 210 Abs. 2) der Angeklagte (§ 48 Abs. 1 Z 2), der Haftungsbeteiligte (§ 64), der Privatankläger (§ 71), der Subsidiarankläger (§ 72) sowie der Privatbeteiligte (§ 67).
Rückverweise
ist abzuleiten, dass Zwischenentscheidungen in der Hauptverhandlung - von ausdrücklich gesetzlich normierten Ausnahmen abgesehen (§ 243 Abs 1 StPO) - von Personen, die nicht Beteiligte iSd § 220 StPO sind, nicht angefochten werden können.…
Aus § 220 StPO ist zwar abzuleiten, daß vor der Hauptverhandlung - im "Zwischenverfahren" - der Vorsitzende allein zur Entscheidung über einen Antrag auf Verfahrenshilfe (und zur Bestellung eines Verteidigers) zuständig…
…ist schließlich auch darauf, dass § 55 Abs 2 (iVm § 238 Abs 1) StPO für die Beteiligten des Hauptverfahrens (§ 220 StPO) gleichermaßen gilt. Dem Erneuerungswerber wurde somit nicht generell die Möglichkeit zur Erstattung von eigenem, seiner Verteidigung dienendem Vorbringen oder die Durchsetzung der Aufnahme von für…
…§ 270 Abs 4 erster Satz StPO (unter anderem) voraus, dass alle B eteiligten des Verfahrens – somit auch Privatbeteiligte (vgl § 220 StPO ; Danek/Mann , WK StPO § 270 Rz 59) – auf Rechtsmittel verzichten oder innerhalb offener Frist kein Rechtsmittel anmelden. Die vorliegend trotz Rechtsmittelanmeldung…
…der in § 238 Abs 3 letzter Satz StPO ausdrücklich normierten, fehlenden selbstständigen Rechtsmittelbefugnis von Beteiligten (vgl § 220 StPO) gegen einen in der Hauptverhandlung verkündeten Beschluss, lässt sich ableiten, dass eine solche gerichtliche Entscheidung – ihrem Wesen nach (RIS-Justiz RS0106264 [T3]) und…
…auch dem Privatankläger offen. Dass der Gesetzgeber den Kreis der zur Erhebung eines solchen Antrags Berechtigten auf (nunmehr) sämtliche Beteiligte des Verfahrens (vgl § 220 StPO) mithin auch auf die Staatsanwaltschaft (§ 210 Abs 2 StPO) erweitert und zugleich jede normative Ungleichbehandlung beseitigt hat, lässt seine Absicht erkennen, die…
…war (351/VI), gaben sie dem Vorsitzenden des Geschwornengerichtes anläßlich ihrer (ebenso wie ihre Einvernahmen im gesamten Vorverfahren unter Beiziehung eines Dolmetschers durchgeführten) Vernehmung (§ 220 Abs 1 StPO) ausdrücklich an, die (ihnen bereits bei der Anklagekundmachung am 12. November 1991 mündlich übersetzte und ihren Verteidigern am 15. November 1991 zugestellte - (55/VI) Anklage…
…der Anklage, wodurch das Hauptverfahren beginnt, dessen Leitung dem Gericht obliegt; die Staatsanwaltschaft wird ab diesem Zeitpunkt zur Beteiligten des Verfahrens (§210 Abs2, §220 StPO). 5.3. Diversion 5.3.1. Nach dem 11. Hauptstück der StPO (§§198-209b) hat das Strafverfahren – unter bestimmten Voraussetzungen – nicht mit Bestrafung…
…mit der dort genannten, hier nicht relevanten Maßgabe) auch im bezirksgerichtlichen Verfahren anzuwenden ist, bestimmte, dass zur Hauptverhandlung neben den Beteiligten im Sinn des § 220 StPO auch Opfer (sowie deren Vertreter) zu laden sind, sofern nicht einer der (hier nicht aktuellen) Ausnahmetatbestände des § 221 Abs 1 dritter und vierter Satz…
In einer die Hauptverhandlung vorbereitenden Tätigkeit des Vorsitzenden des Schöffensenates liegt kein Ausschließungsgrund. Dies erhellt aus der Bestimmung des § 220 Abs 1 StPO, die es im geschworenengerichtlichen Verfahren dem Vorsitzenden sogar zur Pflicht macht, ein "Präsidentenverhör" mit dem verhafteten Angeklagten durchzuführen, bei dem auch der Inhalt der bisherigen…
…eines Verteidigers (notwendige Verteidigung). Diesfalls ist der unvertretene Beschuldigte/Angeklagte gemäß § 43 Abs 3 erster Satz StPO (unter Bestimmung einer Frist; vgl Danek , WK StPO § 220 Rz 11 und EvBl 2004/25) zunächst aufzufordern, einen Verteidiger zu wählen oder die Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers (Abs 2) zu beantragen. Unterlässt er dies, so…
…43, 44, 55 bis 58) und beim Untersuchungsrichter (ON 9), die er auch noch knapp vor der Hauptverhandlung bei der Befragung durch den Vorsitzenden (§ 220 Abs. 1 StPO) aufrecht erhielt (ON 25). Die - ohne inhaltliche Trennung nach Nichtigkeitsgründen ausgeführte - Beschwerde vermeint, daß diese Begründung undeutlich und unvollständig sei und daß sich aus den…
…abhandeln lassen" will (ON 352) sowie aus dem Gesamtverhalten des Beschwerdeführers erschlossen, der schon der Vorladung zur Vernehmung durch den Vorsitzenden des Geschworenengerichts nach § 220 Abs 1 StPO nicht folgte (S 3w4 verso), Ladungen zur Hauptverhandlung nicht behob (ON 326 und 329a), die Einladung des medizinischen Sachverständigen zur Befundaufnahme trotz mehrfacher Terminvereinbarung (S…
…bei gleichzeitiger Verlängerung der Probezeit auf fünf Jahre, nicht gehört. 2./ Gemäß § 271 Abs 6 letzter Satz StPO ist den Beteiligten (§ 220 StPO), soweit sie darauf nicht verzichtet haben, eine Ausfertigung des Protokolls über die Hauptverhandlung ehestmöglich, spätestens aber zugleich mit der Urteilsausfertigung zuzustellen. Eine solche Zustellung - …
…nicht schlechthin übergehen. Zum anderen liegt in einer die (weitere) Hauptverhandlung vorbereitenden Tätigkeit des Vorsitzenden kein Ausschließungsgrund. Dies erhellt aus der Bestimmung des § 220 Abs 1 StPO, die es im geschworenengerichtlichen Verfahren dem Vorsitzenden sogar zur Pflicht macht, ein „Präsidentenverhör“ mit dem verhafteten Angeklagten durchzuführen, zu dem der Verteidiger des…
…informelle Befragung des Dominik K***** in dem abgesondert gegen den Angeklagten Peter S***** geführten Verfahren, in dem K***** nicht zu den Beteiligten des Hauptverfahrens (§ 220 StPO) zählte, kann somit die im Rahmen der Angeklagtenvernehmung vorzunehmende Befragung zu den privatrechtlichen Ansprüchen nicht ersetzen (vgl Fabrizy StPO 10 § 69 Rz 4 „…
…96, 122, 149). Dass die Richterin anlässlich der Befragung des Angeklagten den durch § 179 Abs 1 StPO vorgegebenen Rahmen - der insoweit jenem des § 220 StPO entspricht - überschritten hätte, wurde in der Beschwerde nicht behauptet, sodass die im Zwischenverfahren durchgeführte Vernehmung des verhafteten Angeklagten zur Klärung der Voraussetzungen der Verhängung der…
…war mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den (gemeint:) vorigen Stand zu verfahren, weil ein solcher nur den Beteiligten des (hier: Haupt-)Verfahrens (§ 220 StPO) zusteht und zudem eine – hier nicht genannte – Fristversäumung im Sinn des § 364 Abs 1 erster Halbsatz StPO voraussetzt.…
… 238 StPO enthaltene Rechtsmittelausschluss nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 238 Abs 3 letzter Satz StPO nur für die im § 220 StPO taxativ aufgezählten (vgl Fabrizy , StPO 10 § 220 Rz 1) „Beteiligten“ des Hauptverfahrens, also der Ansicht des Oberlandesgerichts Innsbruck zuwider nicht…
…Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last. Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der unter verschiedenen Namen aufgetretene Angeklagte, der sich (ua) bei der Vernehmung (gemäß § 220 Abs. 1 StPO) durch den Vorsitzenden nach Rechtskraft der Anklage "Kamal Mustapha N***" nannte (S 329), in der Hauptverhandlung jedoch seinen Namen mit "Abbate T***" angab, (1.) des…
… 2 StPO), stehen ihr diese Rechte im Hauptverfahren aufgrund ihrer (bloßen) Beteiligtenstellung nicht mehr zu (zu den Rechten der Beteiligten vgl Danek/Mann , WK-StPO § 220 Rz 1). Zwar normierte die StPO bis zum 31. Dezember 2007 ein Recht des (öffentlichen oder Privat-)Anklägers und des Verteidigers, einer…
…1 zweiter Halbsatz StPO, auf welche die Nichtigkeitsbeschwerde Bezug nimmt, auch für das Zwischenverfahren zu gelten habe, so hätte er dies in den §§ 220 ff StPO ausdrücklich angeordnet. Daß er dies nicht getan, sondern im § 225 Abs. 1 StPO die Zuständigkeit der Ratskammer auf die dort angeführten Fälle beschränkt hat…
…Bedeutung seiner Verzichtserklärung nicht erfassen können, widerspricht der Aktenlage und ist somit unbegründet. Entgegen dem Beschwerdevorbringen kam es auch zu einer Vernehmung iS des § 220 Abs. 1 StPO (vgl. II ON 20). Zum Nichtigkeitsgrund des § 345 Abs. 1 Z 5 StPO: Einen Antrag auf Vertagung der Hauptverhandlung hat der Angeklagte nicht gestellt…
…S. 237 d. A), der Einzelrichter aber nicht geprüft hat. Im erneuerten Verfahren wird der Vorsitzende des Schöffengerichtes nunmehr die im letzten Satz des § 220 Abs. 1 StPO vorgeschriebenen Vorkehrungen zur (neuerlichen) Bestellung eines Verteidigers zu treffen haben (§ 220 Abs. 3 StPO). Es war daher in Stattgebung der von der Generalprokuratur erhobenen…
…Gerichtstag zur öffentlichen Verhandlung über eine solche eines Verteidigers. Der unvertretene Angeklagte ist diesfalls gemäß Abs 3 leg cit (unter Setzung einer Frist; Danek, WK-StPO § 220 Rz 11) aufzufordern, einen Verteidiger zu wählen oder die Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers (Abs 2) zu beantragen. Wählt er keinen Verteidiger, so ist ihm von Amts…
…solcherart von der Staatsanwaltschaft (§§ 101 ff StPO [iVm § 195 Abs 1 FinStrG]) oder vom Gericht (§§ 220 ff StPO [iVm § 195 Abs 1 FinStrG]) zu führenden – sowie verwaltungsstrafrechtlichen – und solcherart von der Finanzstrafbehörde (§§ 83 ff…
…Verfahren gegen diesen und vor Anordnung einer Hauptverhandlung) als gesetzlich nicht zulässig bzw. gesetzwidrig ablehnte, verletzt das Gesetz in den Bestimmungen der §§ 26, 220 und 488 StPO. Gründe: Aus den angeschlossenen Akten 7 E Vr 114/62 des Kreisgerichtes St.Pölten und 9 Ns 1013/62 Oberlandesgerichtes Wien ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Das…
…behauptetes "Gespräch" des Vorsitzenden mit dem Angeklagten "über die Ermittlungsergebnisse der Voruntersuchung" könnte gleichfalls einen Ausschließungsgrund nicht herstellen. Dies erhellt aus der Bestimmung des § 220 Abs 1 StPO, die es im geschworenengerichtlichen Verfahren dem Vorsitzenden sogar zur Pflicht macht, zur Vorbereitung der Hauptverhandlung ein "Präsidentenverhör" mit dem verhafteten Angeklagten durchzuführen, bei dem auch…
…am 7. Jänner 1986 der Vorsitzenden des Schöffensenates gemäß § 210 Abs. 1 StPO übermittelt. Von dieser wurden im Zuge des sogenannten Zwischenverfahrens (§§ 220 ff. StPO) eine Reihe von Nachtragsanzeigen gemäß § 56 StPO in das vorliegende Verfahren einbezogen und, als der Aufenthalt des Angeklagten unbekannt geworden war, am 24.Februar…
…1 StGB und anderer strafbarer Handlungen schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nach der Urteilsverkündung am 15. Jänner 1979 hat der - anwaltlich vertretene (§ 220 Abs 1 StPO) - Angeklagte 'Bedenkzeit erbeten'; eine Rechtsmittelanmeldung ist sodann innerhalb der dreitägigen Anmeldefrist (§§ 284 Abs 1, 294 Abs 1 StPO) nicht erfolgt. In einer am…
…und vom 14. Jänner 2025 durch eine Ton und Bildaufnahme aufzuzeichnen. Gemäß § 271a Abs 2 erster Satz StPO haben die Beteiligten des Verfahrens (§ 220 StPO) das Recht, die Wiedergabe der (gemäß Abs 1 leg.cit. vom Vorsitzenden angeordneten) Aufnahme oder deren Übersendung auf einem elektronischen Datenträger in einem allgemein gebräuchlichen Dateiformat…
Gegen einen in der Hauptverhandlung verkündeten Beschluss (§ 35 Abs 2 erster Fall StPO), mit dem einem Antrag eines Beteiligten des Verfahrens (§ 220 StPO) auf Beiziehung eines weiteren Sachverständigen stattgegeben wurde (§ 238 StPO), steht dem zuvor vom Gericht bestellten Sachverständigen sowie jeder Person, die gemäß § 87 Abs…