StGB
Gliederung
Besonderer Teil
Fünfundzwanzigster Abschnitt Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen
§ 324 Vollzugsklausel
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.
§ 324 StGB · StGB · Strafgesetzbuch
…Vollzugsklausel § 324. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.…
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