13Os134/10w—OGH Entscheidung
12. Mai 2011
…Beziehung auf in § 237 StGB (taxativ) aufgezählte, besonders geschützte Wertpapiere (unter anderem Banknoten oder Geldmünzen, die nicht gesetzliche Zahlungsmittel sind) setzt. § 241 StGB erweitert diesen strafrechtlichen Schutz auf Geld, (besonders geschützte) Wertpapiere, Wertzeichen sowie zur Ausgabe als gesetzliches Zahlungsmittel bestimmte Banknoten und Geldmünzen „des Auslands“, also…