§ 224 Fälschung besonders geschützter Urkunden
In Kraft seit 01. Januar 1975
Up-to-date
StGB
Gliederung
Besonderer Teil
Zwölfter Abschnitt Strafbare Handlungen gegen die Zuverlässigkeit von Urkunden und Beweiszeichen
§ 224 Fälschung besonders geschützter Urkunden
Rückverweise