(1) Die Bestätigung wird mit Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie erteilt und wird die Bestätigung mit Ablauf des Tages der Kundmachung der jeweiligen Standort-Entwicklungs-Vorhaben-Verordnung wirksam.
(2) Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie erlassen im Einvernehmen nach Erlöschen einer Bestätigung zu standortrelevanten Vorhaben gemäß § 10 auf Vorschlag der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort eine um die gelöschten standortrelevanten Vorhaben bereinigte Verordnung.
(3) Die Erlassung einer Verordnung gemäß Abs. 1 oder 2 steht einer einzelfallbezogenen Prüfung zum jeweiligen standortrelevanten Vorhaben gemäß den Vorgaben der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung von Umweltauswirkungen von Plänen und Programmen, ABl. Nr. L 197 vom 27. Juni 2001 S. 30, nicht entgegen.
Rückverweise
StEntG · Standort-Entwicklungsgesetz
§ 9 Standort-Entwicklungs-Vorhaben-Verordnung
(1) Die Bestätigung wird mit Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie erteilt und wird die Bestätigung mit Ablauf des Tages der Kundmachung der jeweiligen Standort-Entwicklungs-Vorhaben-…
§ 10 Erlöschen der Bestätigung
…Die Bestätigung gemäß § 7 zu standortrelevanten Vorhaben erlischt, wenn 1. der Projektwerber nicht binnen drei Jahren ab Kundmachung einer Verordnung gemäß § 9 Abs. 1 für das jeweilige standortrelevante Vorhaben einen Genehmigungsantrag bei der zuständigen Behörde gemäß dem UVP-G 2000 eingebracht hat; 2. der Projektwerber…
§ 4 Einholung von Stellungnahmen
…oder nicht. Wird binnen vier Wochen eine begründete Stellungnahme seitens der befassten Bundesminister nicht abgegeben, so steht dies der Erlassung einer Verordnung gemäß § 9 Abs. 1 nicht entgegen. Besteht weiterer Abklärungsbedarf kann die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort den bereits befassten Bundesminister neuerlich oder einen weiteren Bundesminister befassen…