(1) Anregungen auf Erteilung einer Bestätigung des besonderen öffentlichen Interesses der Republik Österreich für standortrelevante Vorhaben sind vom jeweiligen Projektwerber bei der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort einzubringen.
(2) Der Anregung sind folgende Dokumente anzufügen:
1. eine Darstellung über die wesentlichen Eckpunkte des standortrelevanten Vorhabens und
2. eine begründete Stellungnahme des Projektwerbers, warum das jeweilige standortrelevante Vorhaben im besonderen öffentlichen Interesse der Republik Österreich liegen sollte.
Rückverweise
StEntG · Standort-Entwicklungsgesetz
§ 4 Einholung von Stellungnahmen
…1) Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat eine Abschrift der Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 zur Beurteilung, ob ein standortrelevantes Vorhaben im besonderen öffentlichen Interesse der Republik liegt, an den fachlich zuständigen Bundesminister oder gegebenenfalls an die…