Wurde der Bescheid nicht innerhalb der sich aus § 11 Abs. 4 ergebenden Frist erlassen, hat das Verwaltungsgericht aufgrund einer Säumnisbeschwerde des Projektwerbers im Genehmigungsverfahren in der Sache selbst zu entscheiden. § 8 Abs. 1 letzter Satz und § 28 Abs. 7 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013, sind nicht anzuwenden.
Rückverweise
StEntG · Standort-Entwicklungsgesetz
§ 13 Sonderbestimmungen für das Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht
…1) Die Bestimmungen gemäß Abs. 2 bis 5 sind auf Beschwerden gemäß § 12 und auf Beschwerden gegen Bescheide, die gemäß diesem Hauptstück erlassen wurden, anzuwenden. (2) Verfahrensakten, welche die im Instanzenzug untergeordnete Behörde dem Verwaltungsgericht vorzulegen hat, haben…