Einem Staatsbürger, der freiwillig in den Militärdienst eines fremden Staates tritt, ist die Staatsbürgerschaft zu entziehen. § 27 Abs. 2 ist sinngemäß anzuwenden.
Rückverweise
StbG · Staatsbürgerschaftsgesetz 1985
§ 10 Verleihung
…Fremden mit Aufenthalt im Bundesgebiet, der durch mindestens zehn Jahre die Staatsbürgerschaft ununterbrochen besessen und diese auf andere Weise als durch Entziehung (§§ 32 bis 34) verloren hat; 2. bei einem Fremden, der vor dem 9. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit eines der Nachfolgestaaten der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie…
§ 11a
…mit ihm lebt; 2. die eheliche Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht aufgehoben ist und 3. er nicht infolge der Entziehung der Staatsbürgerschaft nach §§ 32 oder 33 Fremder ist. (2) Abs. 1 gilt auch für Fremde ohne Aufenthalt im Bundesgebiet, wenn 1. sein Ehegatte Staatsbürger ist, der in einem…
§ 12
… 2 bis 8, Abs. 2 und 3 die Staatsbürgerschaft zu verleihen, wenn er 1. nicht infolge der Entziehung der Staatsbürgerschaft (§§ 32 bis 34) oder des Verzichts auf die Staatsbürgerschaft (§ 37) Fremder ist und entweder a) seit mindestens 30 Jahren ununterbrochen seinen Hauptwohnsitz im Bundesgebiet…
§ 16
… 5 ASG) ist; 3. die eheliche Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht aufgehoben ist; 4. er nicht infolge der Entziehung der Staatsbürgerschaft nach §§ 32 oder 33 Fremder ist und 5. die Ehe seit mindestens fünf Jahren aufrecht ist. (2) Das Fehlen der Voraussetzungen nach Abs. 1 Z …