(1) Die Verleihung der Staatsbürgerschaft an einen Fremden ist unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Z 2 bis 8, Abs. 2 und 3 auf seinen mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten zu erstrecken, wenn
1. sich dieser seit mindestens sechs Jahren rechtmäßig und ununterbrochen im Bundesgebiet aufhält;
2. zum Zeitpunkt der Antragstellung
a) dieser rechtmäßig niedergelassen war (§ 2 Abs. 2 NAG) oder
b) ihm die Flüchtlingseigenschaft zugekommen ist oder
c)dieser Inhaber eines Lichtbildausweises (§ 5 ASG) ist;
3. die eheliche Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht aufgehoben ist;
4.er nicht infolge der Entziehung der Staatsbürgerschaft nach §§ 32 oder 33 Fremder ist und
5. die Ehe seit mindestens fünf Jahren aufrecht ist.
(2) Das Fehlen der Voraussetzungen nach und steht der Erstreckung nicht entgegen, wenn die Staatsbürgerschaft nach verliehen wird.
Art. 79 StbG · StbG · Staatsbürgerschaftsgesetz 1985
Art. 79 Artikel 79
…Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen (Anm.: aus BGBl. I Nr. 135/2009, zu den §§ 16 und 60 , BGBl. 311/1985) (1) Art. 2 (Änderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs), Art. 3 (Änderung des Ehegesetzes ), Art. 4 (Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes ), Art. 6 (Änderung…
§ 34
…oder durch die Erstreckung der Verleihung nach diesem Bundesgesetz erworben hat, 2. hiebei weder § 10 Abs. 6 noch die §§ 16 Abs. 2 oder 17 Abs. 4 angewendet worden sind, 3. er trotz des Erwerbes der Staatsbürgerschaft seither aus Gründen, die er zu vertreten…
§ 12
…17 durch Erstreckung der Verleihung nur deshalb nicht erwerben kann, weil der hierfür maßgebliche Elternteil (Wahlelternteil) bereits Staatsbürger ist und die Voraussetzungen nach § 16 Abs. 1 Z 2 vorliegen. Vom Erfordernis der Niederlassung nach § 16 Abs. 1 Z 2 lit. a ist…
§ 20
…dem Verband seines bisherigen Heimatstaates nachweist, wenn 1. er nicht staatenlos ist; 2. weder § 10 Abs. 6 noch die §§ 16 Abs. 2 oder 17 Abs. 4 Anwendung finden und 3. ihm durch die Zusicherung das Ausscheiden aus dem Verband seines bisherigen Heimatstaates ermöglicht…
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