§ 7 Geschäftsstelle
In Kraft seit 01. Januar 2008
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§ 7 Geschäftsstelle — StAG
Bei den Staatsanwaltschaften wird eine Geschäftsstelle eingerichtet, die mit der erforderlichen Anzahl von Beamten oder Vertragsbediensteten zu besetzen ist.
§ 35b StAG · StAG · Staatsanwaltschaftsgesetz
§ 35b Information der Medien
…Straftaten und ihr Anspruch auf staatlichen Schutz vor weiterer Beeinträchtigung sowie der Schutz vor Bekanntgabe der Identität nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 7 bis 7b MedienG und des Verbots der Veröffentlichung nach § 54 StPO entgegenstehen oder ihr Inhalt als verbotene Veröffentlichung im Sinne des § …
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