Die technischen Unterlagen müssen alle sachdienlichen Angaben für eine Bewertung der Übereinstimmung des Schieß- und Sprengmittels mit den Anforderungen des § 12a Abs. 1 Z 1 enthalten. Insbesondere haben sie die in Anhang III der Richtlinie 2014/28/EU beim jeweiligen Modul angeführten Elemente, einschließlich einer angeführten Risikoanalyse und -bewertung, zu enthalten.
Rückverweise
SprG · Sprengmittelgesetz 2010
§ 12d Pflichten des Importeurs
…12g für die Marktüberwachungsbehörden zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen aufzubewahren und der Behörde auf Verlangen Einsicht zu gewähren sowie die technischen Unterlagen gemäß § 12e auf Verlangen der Behörde bereitzustellen. Bei Beendigung seiner Geschäftstätigkeit sind die Aufzeichnungen an die Behörde zu übermitteln. (3) Hat der Importeur Grund zu der Annahme…
§ 12c Bevollmächtigter
…seiner Aufgaben unterstützt. Die Bevollmächtigung muss zumindest umfassen: 1. die Bereithaltung der EU-Konformitätserklärung gemäß § 12g und der technischen Unterlagen gemäß § 12e für die Behörden über einen Zeitraum von zehn Jahren nach Inverkehrbringen des Schieß- und Sprengmittels; 2. die Aushändigung aller erforderlichen Informationen und Unterlagen zum Nachweis…
§ 12b Pflichten des Herstellers
…1 erfüllen, in Verkehr bringen oder für eigene Zwecke verwenden. (2) Insbesondere hat der Hersteller vor dem Inverkehrbringen 1. die technischen Unterlagen gemäß § 12e zu erstellen, 2. die Konformitätsbewertung gemäß § 12f durchführen zu lassen, 3. nach Abschluss des Konformitätsbewertungsverfahrens und Erhalt der Konformitätsbescheinigung von der benannten Stelle…