SPG
Gliederung
9. Teil Schlußbestimmungen
§ 95 Verweisungen
Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
§ 95 SPG · SPG · Sicherheitspolizeigesetz
…§ 95. Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.…
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