§ 95 Verweisungen
§ 95 Verweisungen — SPG
§ 95 Verweisungen — SPG
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 566/1991
Inkrafttretungsdatum
01. Mai 1993
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12063397
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Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
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