BundesrechtBundesgesetzeSicherheitspolizeigesetz4. Teil Verarbeiten personenbezogener Daten im Rahmen der Sicherheitspolizei2. Hauptstück Ermittlungsdienst§ 58d

§ 58dZentrale Analysedatei über mit beträchtlicher Strafe bedrohte Gewaltdelikte, insbesondere sexuell motivierte Straftaten

In Kraft seit 25. Mai 2018
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